Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz ist Teil eines neuen, zweistufigen Modells zum Erwerb des Erzieher*innen-Abschlusses für Bewerber*innen, die kein Abitur haben.

Ein großer Vorteil: Die Ausbildungsdauer zur Erzieher*in wird von ursprünglich fünf auf vier Jahre verkürzt. Die Berufsfachschule des PFH beteiligt sich aktiv am Schulversuch der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Beratung

Kontaktieren Sie unser Schulsekretariat gerne für eine Beratung und Informationen.

Beratung für Fachoberschule und berufsbegleitende Erzieher*innenausbildung
Tel.: 030 - 21730-242

Beratung für Erzieher*innenausbildung in Vollzeit / Bachelor und sozialpädagogische Assistenz
Tel.: 030 - 21730-240

 

Sozialpädagogische Assistenz in aller Kürze

  • Vollzeit-Ausbildung, 2 Jahre Studiendauer.
  • Abschlussprüfung: staatlich anerkannte/r sozialpädagogische/r Assistent*in.
  • Anschlussausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher*in in nur 2 statt 3 Jahren möglich.
  • 2 Praktika während der Ausbildung.
  • Bafög förderungsfähig, BVG Schüler*innenticket.
  • Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss ODER (erweiterte) Berufsbildungsreife.
  • Schüler*innen mit BBR oder eBBR können bei mind. 3,0 Durchschnitt den Mittleren Schulabschluss erhalten.
  • Monatliche Schulgebühr: 35€.
  • Nächster Ausbildungsstart: August 2024.

    Bewerbungen für sozialpädagogische Assistenz ab Februar 2024 möglich.

Was ist das Besondere an dem Bildungsgang der sozialpädagogischen Assistenz am PFH? Erfahren Sie die Vorteile der Berufsfachschule von Tatjana Weber, Lehrerin am Pestalozzi-Fröbel-Haus.