
Die Qualitätsentwicklung rund um den Bereich des Kinderschutzes steht fortwährend im Fokus, um den Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen des PFH geschützte Räume zu ermöglichen. Hierfür ist es relevant, immer wieder den Blick der beteiligten Fachkräfte für die Rechte und Bedürfnisse unserer Adressat*innen zu schärfen, die Achtsamkeit zu stärken und entsprechend zu handeln.
Kinderschutz: Beratung, Schulung und Vernetzung
Unser Ziel ist es, das Kinderschutzsystem partizipativ und umfassend für alle Fachkräfte und Adressat*innen des PFH deutlich sowie nutzbar zu machen.
Zur Kinderschutzkoordination gehört die Organisation und Abstimmung der Beratungstätigkeiten der insoweit erfahrenen Fachkräfte nach §8a SGB VIII (insoweit erfahrene Fachkräfte für Kinderschutz) für Adressat*innen und Fachkräfte des PFH. Das Beratungsangebot der insoweit erfahrenen Fachkräfte nach § 8a SGB VIII wird transparent strukturiert, präsent gemacht und dokumentiert, damit diese Ressource niedrigschwellig zugänglich ist.
Zentral ist zudem die Organisation eines regelmäßigen Schulungs- und Fortbildungsangebots für alle Fachkräfte des PFH sowie die Stärkung unserer Adressat*innen im Wissen um ihre Rechte und ihre Beteiligungsmöglichkeiten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Mitarbeit an konzeptionellen Grundbausteinen und eine Vernetzung sowohl auf trägerinterner (Kinderschutz-AG und Kinderschutzforum, Beschwerdemanagement) als auch auf bezirksübergreifender Ebene (Netzwerktreffen zu Kinderschutz und Frühen Hilfen).
Durch eine Sachberichtserstattung werden Qualitätsstandards beständig überprüfbar und weiterentwickelt.