
Kinderschutz: Beratung, Schulung und Vernetzung
Zur Kinderschutzkoordination gehört im Einzelnen die Mitarbeit an konzeptionellen Grundbausteinen und eine Vernetzung sowohl auf trägerinterner (Kinderschutz-AG und Kinderschutzforum, Beschwerdemanagement) als auch auf bezirksübergreifender Ebene (Netzwerktreffen zu Kinderschutz und Frühen Hilfen). Zentral ist zudem die Organisation eines regelmäßigen Schulungs- und Fortbildungsangebots für alle Fachkräfte des PFH sowie die Stärkung unserer Adressat*innen im Wissen um ihre Rechte und ihre Beteiligungsmöglichkeiten.
Des Weiteren ist ein wichtiger Aspekt die Koordinierung der Beratungstätigkeiten der insoweit erfahrenen Fachkräfte nach §8a SGB VIII (insoweit erfahrene Fachkräfte für Kinderschutz) für Adressat*innen und Fachkräfte des PFH. Das Beratungsangebot der insoweit erfahrenen Fachkräfte nach § 8a SGB VIII soll transparent strukturiert, präsent gemacht und dokumentiert werden, damit diese Ressource für Fachkräfte als auch Adressat*innen niedrigschwellig zugänglich ist. Letztlich sollen durch eine Sachberichtserstattung Qualitätsstandards beständig überprüfbar und weiterentwickelt werden können.
Ziel ist es das Kinderschutzsystem partizipativ und umfassend für alle Fachkräfte und Adressat*innen des PFH deutlich sowie nutzbar zu machen.