Ab 2025 sollen Grundschulkinder einen Rechtsanspruch bekommen auf einen Ganztagsplatz. Wie kann es gelingen, diesen Rechtsanspruch qualitätsvoll umzusetzen? Eine Publikation hervorgegangen aus dem Arbeitsbündnis „Rechtsanspruch guter Ganztag“.

Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2025 angekündigt. Flankierend zu diesem Gesetzesvorhaben haben der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, die Bertelsmann Stiftung, die Robert Bosch Stiftung und die Stiftung Mercator das Arbeitsbündnis "Rechtsanspruch guter Ganztag" gegründet und eine Expert*innenrunde initiiert. Expert*innen aus Politik, Verwaltung und Verbänden arbeiten seit Herbst 2018 in einem vertraulichen Rahmen auf Workshops zusammen, um maßgebliche offene Fragen, die für eine qualitätsvolle Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz beantwortet werden müssen, zu identifizieren. Das vorliegende Papier wurde von PFH-Direktor Prof. Ludger Pesch erstmals im Juni 2019 in dieser Runde vorgestellt und wurde in der Schlussfassung vom Autor gemeinsam mit Prof. Dr. Falk Radisch überarbeitet und ergänzt.