Start: 1.2.2026 - Jetzt bewerben!
Ablauf der dreijährigen Ausbildung
1. Jahr – Übergangsjahr 1:
Tätigkeit als Stadtteilmutter mit mind. halber Stelle (19,7 Std./Woche) parallel zum Unterricht an der PFH-Fachschule für Sozialpädagogik.
Ab dem 2. Jahr – Pädagogische Praxis:
Einstieg in die Tätigkeit als Erzieher*in mit mind. halber Stelle (z.B. in einer Kita oder im Ganztagsbereich) mit berufsbegleitender Fortsetzung der Ausbildung.
Nach 3 Jahren – Abschluss:
Staatlich anerkannte Erzieher*in mit umfassender Qualifikation für die pädagogische Arbeit in verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.
Zugangsvoraussetzungen & Bewerbung
Die Ausbildung richtet sich an engagierte Stadtteilmütter, die ihre wertvolle Erfahrung mit einer fundierten pädagogischen Qualifikation verbinden möchten. Zusätzlich zu den formalen Voraussetzungen sind Deutschkenntnisse auf B2-Niveau, ein Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben erforderlich.
Variante 1
- Arbeitsvertrag als Stadtteilmutter
- Mittlerer Schulabschluss (MSA) – ggf. vorab anerkennen lassen
- Mindestens 2 Jahre Tätigkeit als Stadtteilmutter
- Mindestens 1 Jahr Erziehungszeit eines eigenen Kindes
Variante 2
- Abitur (Hochschulreife oder Fachhochschulreife)
- Mindestens 8 Wochen Tätigkeit als Stadtteilmutter
Zusätzlich für beide Varianten:
- Deutschkenntnisse mindestens B2
- Lebenslauf
- Kurzes Motivationsschreiben