Seit dem 1. März 2021 arbeitet Julia Weiland als Kinderschutzkoordinatorin im Pestalozzi-Fröbel-Haus. In ihrem Fokus liegt die Qualitätsentwicklung rund um den Bereich Kinderschutz, u.a. die Vernetzung, Beratung und Schulung aller Fachkräfte im PFH.

Kinderschutz wird im PFH noch mehr gestärkt

Das Thema Kinderschutz wurde im Pestalozzi-Fröbel-Haus schon immer sehr ernst genommen und hat jetzt durch die neu geschaffene Stelle der Kinderschutzkoordinatorin eine noch größere Bedeutung erhalten.

Als neue Kinderschutzkoordinatorin hat das PFH die Erziehungswissenschaftlerin Julia Weiland gewonnen. Zuvor hat Julia Weiland mehrere Jahre bei der Wadzeck-Stiftung im Bereich des Betreuten Einzelwohnens für Jugendliche und junge Erwachsene gearbeitet und außerdem die Weiterbildung zur insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII absolviert.

Die Kinderschutzkoordination hat die Weiterentwicklung und Organisation des Kinderschutzsystems am Pestalozzi-Fröbel-Haus zur Aufgabe. Die Qualitätsentwicklung rund um den Bereich des Kinderschutzes steht fortwährend im Fokus, um den Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen des PFH geschützte Räume zu ermöglichen. Hierfür ist es relevant, immer wieder den Blick der beteiligten Fachkräfte für die Rechte und Bedürfnisse unserer Adressat*innen zu schärfen und die Achtsamkeit zu stärken.

Zur Kinderschutzkoordination gehört im Einzelnen die Mitarbeit an konzeptionellen Grundbausteinen und eine Vernetzung sowohl auf trägerinterner (Kinderschutz-AG und Kinderschutzforum, Beschwerdemanagement) als auch auf bezirksübergreifender Ebene (Netzwerktreffen zu Kinderschutz und Frühen Hilfen). Zentral ist zudem die Organisation eines regelmäßigen Schulungs- und Fortbildungsangebots für alle Fachkräfte des PFH sowie die Stärkung unserer Adressat*innen im Wissen um ihre Rechte und ihre Beteiligungsmöglichkeiten.

Des Weiteren ist ein wichtiger Aspekt die Koordinierung der Beratungstätigkeiten der insoweit erfahrenen Fachkräfte nach §8a SGB VIII (insoweit erfahrene Fachkräfte für Kinderschutz) für Adressat*innen und Fachkräfte des PFH. Das Beratungsangebot der insoweit erfahrenen Fachkräfte nach § 8a SGB VIII soll transparent strukturiert, präsent gemacht und dokumentiert werden, damit diese Ressource für Fachkräfte als auch Adressat*innen niedrigschwellig zugänglich ist. Letztlich sollen durch eine Sachberichtserstattung Qualitätsstandards beständig überprüfbar und weiterentwickelt werden können.

Ziel ist es, das Kinderschutzsystem partizipativ und umfassend für alle Fachkräfte und Adressat*innen des PFH deutlich sowie nutzbar zu machen.