Qualität verbessern – Förderauftrag schärfen: Das SGB VIII für Kindertageseinrichtungen zukunftsfähig gestalten. Am 13. Februar 2026 lud der Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) in Kooperation mit dem Pestalozzi-Fröbel-Haus (PFH) Fachkräfte aus Praxis, Wissenschaft, Verbänden und Verwaltung zu einem Fachdialog zur Zukunft des Förderauftrags im SGB VIII nach Berlin ein.

Im Mittelpunkt stand ein Formulierungsvorschlag des pfv zur Weiterentwicklung von § 22 SGB VIII, der den Förderauftrag der Kindertagesbetreuung kindorientierter, rechtsklarer und näher an der pädagogischen Praxis fassen soll.

Die Leiterin der Bundesgeschäftsstelle des pfv Bettina Stobbe erläuterte die Genese, die Bedeutung und den Wortlaut des Vorschlags. Basierend auf Expertisen der frühpädagogischen Fachpraxis und erziehungswissenschaftlicher Forschung zur Trias Erziehung–Bildung–Betreuung schlägt der pfv eine kindorientierte Neufassung vor: 

(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes und sichert das Kindeswohl. Die Förderung geht grundsätzlich vom Kind aus und orientiert sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes und berücksichtigt seine ethnische Herkunft. Basis der Förderung ist eine feinfühlige pädagogische Beziehung. Erziehung entwickelt und unterstützt Mündigkeit und Autonomie, greift das Erlernen von Werten und Regeln auf, fördert die Anerkennung von Vielfalt und stärkt die Achtung vor der Natur. Bildung wird ermöglicht durch Spiel und einer alltagsintegrierten Förderung, die die Selbstentfaltung des Kindes, die Erschließung der Umwelt, die Aneignung von Kenntnissen und Erfahrungen, die Sprachkompetenz und die Teilhabe an Kultur unterstützt sowie zur bewussten Auseinandersetzung mit diesen Lebensdimensionen und mit den eigenen Erfahrungen anregt. Die Betreuung sorgt für das Wohlbefinden des Kindes, sichert die Versorgung und schützt vor Gefährdung sowie Schädigungen jeglicher Art.
 

Frau Stobbe betonte in ihren Ausführungen unter anderem: „Angesichts aktueller Herausforderungen in der pädagogischen Praxis – zur Fachkräftesituation, heterogene Lebenslagen von Familien, steigende Herausforderungen an inklusives und kultursensibles Arbeiten – braucht es eine präzisierte rechtliche  Grundlage, die diesen Anforderungen gerecht wird. (…) Ein differenzierter Bildungsbegriff eröffnet den Zugang zu einem ganzheitlichen Bildungsverständnis, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention sowie der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24)  gefordert wird.“


Zusammengefasst bedeutet dies:

  • Förderung: vom Kindeswohl ausgehend, Orientierung am Alter, Entwicklungsstand, Fähigkeiten, Lebenssituation, Interessen und Bedürfnissen, berücksichtigt seine ethnische Herkunft.
  • Erziehung: Bedeutet Förderung von Autonomie, Werten, Vielfalt und Naturachtung.
  • Bildung: Wird ermöglicht durch Spiel, alltagsintegrierte Förderung, Selbstentfaltung, Umweltaneignung, Sprachkompetenz und kulturelle Teilhabe.
  • Betreuung: Umfasst Sicherung von Wohlbefinden, Versorgung und Schutz des Kindes.


Grit Herrnberger (Vorstand QBE e.V., FiPP e.V., Berliner Kita-Bündnis) analysierte die Relevanz des Formulierungsvorschlags des pfv für die aktuelle Qualitätsentwicklungsprozesse frühkindlicher Bildung in Berlin. Durch die kürzlich veröffentlichte Bildungsstrategie des Landes Berlin und die Neuformulierungsentwürfe des Berliner Bildungsprogramms werde deutlich, dass frühkindliche Bildung nunmehr vor allem verstanden werde als outputorientierte Steuerung mit dem Ziel, Kinder basierend auf einer normativen Vorstellung von Schulfähigkeit auf die Anforderungen von Schule besonders in Bezug auf Sprache und Mathematik vorzubereiten. Im Kontrast dazu stellte sie positiv die Qualitätsentwicklung der Frühpädagogik in Berlin durch das Berliner Bildungsprogramm in seinen Fassungen von 2004 und 2014 als lern- und entwicklungspsychologisch fundiert, sowie lebensweltbezogen und kindzentriert in den Vordergrund. 

Sie betonte die wissenschaftlich belegte Relevanz des Spiels als zentralen Bildungsprozess, Erkenntnisse der Bedeutung von responsiver, feinfühliger dialogischer Interaktion in kindlichen Lernprozessen und hob hervor, dass partizipative, kindorientierte Prozesse nachgewiesen nachhaltigere Bildungserfolge hervorbringen als outputorientierte Lernprogramme. Diese kognitiv orientierten Maßnahmen haben nur kurze Lerneffekte und weisen eine geringe Nachhaltigkeit vor.


Eine Neuformulierung des Förderauftrags im SGB VIII könnte landespolitische Entwicklungen von kindzentrierter Qualität frühpädagogischer Praxis erfolgreich unterstützen:

  • Ziele pädagogischen Handelns: Kinder zu stärken Ich-, Sozial-, Lernmethodische Kompetenzen
  • Kindorientierung auf Basis der Lebensweltorientierung
  • Beziehungsqualität in der Interaktion von Erwachsenen und Kind stärken
  • Spiel als Haupttätigkeit des Kindes als Grundlage des Lernens respektieren
  • Alltagsintegrierte Bildung und Erziehung anstelle ausgewählter Programmatik
  • Schutz und Freiraum durch Betreuungsqualität


In Kleingruppen und im Plenum wurde der Vorschlag des pfv zur Veränderung des Gesetzestextes des SGB VIII als fachlicher „Rückenwind“ bewertet, um Bildungspläne, Qualitätskonzepte und Kooperationsstrukturen zwischen Kita, Ganztag und Schule kindgerecht weiterzuentwickeln. Sehr begrüßt wurde, dass im Formulierungsvorschlag betonte Kindeswohls, welches in der bisherigen Fassung des Gesetzestextes des § 22 Abs. 3 SGB VIII nicht erwähnt ist. Zugleich wurde hervorgehoben, dass Kita, Schule und berufliche Bildung als zusammenhängende Bildungsbiografie gedacht werden müssen und dass eine Neuformulierung des Bundesgesetzes ein geeigneter Anlass sei, Konzepte der Länder auf Kohärenz, v.a. in Bezug auf Vielfalt und Inklusion hin zu prüfen: auch Schule sei hier gefordert, ein gemeinsames, wissenschaftlich fundiertes Verständnis von Bildung und gleichberechtigter Teilhabe mitzuentwickeln.

Zum Abschluss rief der pfv zur Beteiligung an einem Aktionsbündnis auf, um sich für die Verankerung des weiterentwickelten Förderauftrags in den anstehenden Gesetzgebungsprozessen auszusprechen. PFH-Direktorin Henriette Harms sagte die Beteiligung des Hauses zu und unterstrich die gemeinsame Verantwortung, den Förderauftrag in der Kindertagesbetreuung zukunftsfähig und konsequent im Sinne der Orientierung am Kindeswohl sowohl entwicklungs- und lernpsychologisch fundiert wie auch basierend auf den rechtlichen Vorgaben inklusiver Bildung zu gestalten.
 

Bilder: Bettina Wilmes / PFH